Am Samstag, 23.03.2024 um 15.00 h werden die Wasserzähler eingebaut
Nach Abschluss der Montagearbeiten wird die Gartenanlage mit Wasser versorgt und anschließend an jedem Anschluss eine Dichtigkeitsprüfung vorgenommen.
Es ist zwingend erforderlich, dass pünktlich um 15.00 h, bis zum Abschluss der Dichtigkeitsprüfung, der Zugang zu allen Lauben/Wasseranschlüssen gewährleistet ist.
Ich erinnere auf das bei der Jahreshauptversammlung 2014 beschlossene Strafgeld in Höhe von 50 € für den/diejenigen, die den Zugang zur Laube nicht pünktlich und bis zum Ende ermöglichen!
Aufgrund des Osterfestes am Wochenende der Umstellung von Winter- auf Sommzeit wurde der Einbautermin der Wasseruhren um eine Woche vorgezogen. Jeder Laubeninhaber muss eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass es bei einem Kälteeinbruch nicht zu Frostschäden kommt.
Von der Volksbank Bitburg wurde dem Kleingartenverein Bitburg e.V. eine hochwertige Gartenbank gestiftet. Ein guter Zweck in zweifacher Hinsicht. Die Bank wurde hergestellt von den Westeifel Werken, einer Werkstatt für behinderte Menschen und findet künftig bei dem gemeinnützigen Kleingartenverein eine sinnvolle Verwendung am Vereinshaus. Bei der Übergabe durch Diana Brech-Regelski und Mark Meier als Vertreter der Volksbank bedankte sich der Vorsitzende Bernhard Weber für die großzügige Spende.
Auf dem Foto: vorne vl Hans-Jürgen Reisen, Kassierer, Rudi Rinnen, dahinter vl Mark Meier und Bernhard Weber
Es ist nicht zulässig, Abfälle (jeglicher Art) in der Kleingartenanlage, den Parkplätzen oder dem Außenbereich abzulegen.
Haus-, Sperrabfälle, Papier und Verpackungen sind zu Hause zu entsorgen, Grüngut muss an die Sammelstellen gebracht werden.
Einige Kleingärtner nutzen die frühen Morgen- und späten Abendstunden, um ungesehen Ihren Müll auf den Parkplätzen abzulegen.
Das ist nicht zulässig und stellt eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar.
Wer „erwischt“ wird, muss mit einer Anzeige und mit Entsorgungskosten rechnen.
Aus dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche motorbetriebenen Geräte zu welchen Zeiten betrieben werden dürfen.
Die Einzelheiten können Sie aus den Inhalten der unten angefügten Links erfahren.
Demnach sind nur folgende Benutzungszeiten erlaubt:
Geräte bis 92 dB(A), das sind
normale Rasenmähern/Stromerzeuger u. ähnl. Geräte 07.00 h – 13.00 h
15.00 h – 20.00 h
Geräte mit mehr als 92 dB(A), das sind
Freischneider/Laubbläser/Motorrägen u. ähnlich
Geräte/Maschinen 09.00 h – 13.00 h
15.00 h – 17.00 h
Bitte die Link zum Öffnen anklicken:
Landes-Immissionsschutzgesetz RLP (LImSchG)
Die Broschüle „Lärmschutz im Garten“ wurde vom nord-rheinwestfälischen Umweltschutzministerium herausgegeben. Die Grenzwerte entsprechen denen des rheinland-pfälzischen Immissionsschutzgesetzes.
Telefon Vereinslokal: 01511-5777241
In der Kleingartenanlage befindet sich ein der Öffentlichkeit zugängliches uriges Vereinslokal, in dem Gäste willkommen sind. Zu moderaten Preisen werden Getränke und kleine Speisen, am Wochenende auch Kuchen, angeboten. Zum Vereinslokal gehören ein überdachter Biergarten, ein Festzelt und Freisitze.
Das Lokal ist ganzjährig geöffnet, mittwochs ist Ruhetag.
Die Öffnungszeiten:
Samstag/Sonntag/Feiertage ab 15.00 h,
wochentags ab 16.00 h.
Der Besuch der Gaststätte und aller dazu gehörenden Flächen unterliegt den Regelungen der jeweils geltenden Corona-Verordnung
Das Vereinslokal liegt am Kyll-/Nimstalradweg mit einer direkten Anbindung zur Innenstadt.
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